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Löbejün

1460

Hospital 1460

1460
Hospital Tilemanus Rhode stiftet das Hospital zu Löbejün sowie die Kirche St. Cyriaci, nach welcher es benannt ist. Ein Auszug aus den "Statuta Hospitalis" (aus: Löbejün 1040 Jahre, S.7) von 1752 mag ein Bild vom Leben in der Gemeinschaft vermitteln:

6. Wenn auch einer den anderen schild, an seinen Ohren und guten " Leymuth", oder ihm sonsten etwas aufrüchte oder vorwirft, der soll desselben Tages ihm eine christliche Abbitte tun.
8. Wer im Zanck den anderen wundt schlüge, den soll man aus der Kammer und Brüderschaft und nach Verbrechen auch gar aus dem Hospital verweisen.
9. Es soll auch kein Bruder oder Schwester in die Bierzechen oder Häuser gehen, so ihm aber Bier benötigt wehre, mag er das selbige selbst holen oder holen lassen und wieder in seine Wohnung gehen, da ihm aber ein Drunck zwei oder drei gebote , soll ihm das erlaubt sein.

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