Hofkonzert im Burg - Gymnasium Wettin
Wo: Burg Wettin in Wettin-Löbejün
Hofkonzert auf dem unteren Burghof der Burg WettinStadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 48
Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034607 - 34 49 00
Fax: 034607 - 34 49 01
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Wo: Burg Wettin in Wettin-Löbejün
Hofkonzert auf dem unteren Burghof der Burg WettinWo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Wo: Kirche St. Nikolai Wettin in Wettin-Löbejün
Mit dem besondern Bezug zum Ort tritt die Violinistin Katrin Wettin in der Nikolaikirche Wettin mit ...Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.