Der Altstadt Wettin Verein öffnet DAS TOR!!!
Wo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 48
Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034607 - 34 49 00
Fax: 034607 - 34 49 01
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Wo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Wo: Kirche St. Nikolai Wettin in Wettin-Löbejün
Mit dem besondern Bezug zum Ort tritt die Violinistin Katrin Wettin in der Nikolaikirche Wettin mit ...Wo: Pögritzmühle Wettin - die Mühle an der Saale in Wettin-Löbejün
Zum traditionellen Mühlenfest heißt der Kulturverein Wettin e. V. die Gäste herzlich willkommen.Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht können sich Frauen und Männer verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten.
Um den hierfür in Betracht kommenden Personenkreis über eine Tätigkeit in den Streitkräften informieren und Informationsmaterial übersenden zu können, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Dieser Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kann jedoch nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen werden.
Über ihr Widerspruchsrecht werden die betroffenen Personen bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung informiert.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist formlos bei der für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf und wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres gelöscht.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung zuständige Meldebehörde (Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde).
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Nähere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie auf den Seiten