2. Anglerfest
Wo: Wettin Lange Reihe am Nest in Wettin-Löbejün
Angelfest 2022 von 12.00 bis 20.00 Uhr am Saaleufer in Wettin links neben der Fähre. Mit Tombola, P...Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 48
Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034607 - 34 49 00
Fax: 034607 - 34 49 01
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Wo: Wettin Lange Reihe am Nest in Wettin-Löbejün
Angelfest 2022 von 12.00 bis 20.00 Uhr am Saaleufer in Wettin links neben der Fähre. Mit Tombola, P...Wo: Carl-Loewe-Haus in Wettin-Löbejün
Unter dem Titel "Unerhörtes Mitteldeutschland" erkingen Hebräische Lieder im Carl - Loewe - Museum...Wo: Templerkapelle in Wettin-Löbejün
Ninnersêlich - auf der Suche nach dem "verlorenen Klang": geistliche und weltliche Stücke des 11. ...Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Die Zulassung müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug zulassen.
Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20
keine
In der Regel sofort
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja