Hofkonzert im Burg - Gymnasium Wettin
Wo: Burg Wettin in Wettin-Löbejün
Hofkonzert auf dem unteren Burghof der Burg WettinStadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 48
Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034607 - 34 49 00
Fax: 034607 - 34 49 01
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Wo: Burg Wettin in Wettin-Löbejün
Hofkonzert auf dem unteren Burghof der Burg WettinWo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Wo: Kirche St. Nikolai Wettin in Wettin-Löbejün
Mit dem besondern Bezug zum Ort tritt die Violinistin Katrin Wettin in der Nikolaikirche Wettin mit ...Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Informieren Sie sich hier, wenn Sie eine Sterbeurkunde beantragen möchten.
Sie müssen die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
keine
Keine.
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Und Ministerium für Inneres und Sport