Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

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Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

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Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
Beschreibung:

Teaser

Sie fühlen sich durch Lichtimmissionen belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.

Allgemeine Informationen

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)