Der Altstadt Wettin Verein öffnet DAS TOR!!!
Wo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Stadt Wettin-Löbejün
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Wo: Brauhausgasse 4/5 in Wettin-Löbejün
Der Altstadt Wettin-Verein öffnet DAS TOR! Interessierte sind am 28.05.2022 in der Brauhausgasse 4...Wo: Kirche St. Nikolai Wettin in Wettin-Löbejün
Mit dem besondern Bezug zum Ort tritt die Violinistin Katrin Wettin in der Nikolaikirche Wettin mit ...Wo: Pögritzmühle Wettin - die Mühle an der Saale in Wettin-Löbejün
Zum traditionellen Mühlenfest heißt der Kulturverein Wettin e. V. die Gäste herzlich willkommen.Soll ein Kind adoptiert werden, müssen beide Elternteile und das Kind in eine Adoption einwilligen. Die Einwilligung eines Elternteils kann in bestimmten Ausnahmefällen durch das Familiengericht ersetzt werden.
Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ist möglich, wenn dieser gegenüber seinem Kind gleichgültig ist, oder
seine Pflichten gegenüber seinem Kind für einen längeren Zeitraum grob verletzt.
In den vorgenannten Fällen kann die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn es für das betroffene Kind mit besonders schwerwiegenden (unverhältnismäßigen) Nachteilen verbunden sein würde, wenn eine Adoption nicht erfolgt.
Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ist außerdem möglich, wenn dieser seine elterlichen Pflichten besonders schwer verletzt hat und aus diesem Grund anzunehmen ist, dass das Kind nie im Haushalt dieses Elternteils leben wird.
Eine Ersetzung der Einwilligung ist auch möglich, wenn ein Elternteil unter einer besonders schweren psychischen Erkrankung oder einer besonders schwerwiegenden geistigen oder seelischen Behinderung leidet und aus diesem Grund sein Kind dauerhaft nicht betreuen und erziehen kann und wenn in einem solchen Fall die Entwicklung des Kindes schwer gefährdet würde, wenn eine Adoption nicht erfolgt.
Voraussetzung für eine Ersetzung der Einwilligung ist damit in jedem Fall, dass es für das betroffene Kind erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringt, wenn es nicht adoptiert werden kann. Leichte Nachteile die für das Kind entstehen können, wenn es nicht adoptiert wird, rechtfertigen keine Ersetzung einer Einwilligung in eine Adoption.
Wenn die Einwilligung ersetzt werden soll, weil ein Elternteil sich seinem Kind gegenüber gleichgültig zeigt, ist das Jugendamt verpflichtet, den Elternteil darüber zu informieren (belehren), dass eine Ersetzung seiner Einwilligung möglich ist. Es muss den Elternteil darauf hinweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.
Diese Belehrung ist nicht erforderlich, wenn der Aufenthalt des Elternteils nicht bekannt ist und trotz entsprechender Bemühungen durch das Jugendamt in drei Monaten nicht festgestellt werden kann.
Soll die Einwilligung ersetzt werden, weil ein Elternteil seinem Kind gegenüber gleichgültig ist, soll das Jugendamt diesen Elternteil darüber informieren(beraten), welche Hilfen angeboten werden können, falls der Elternteil selbst die Erziehung seines Kindes in seiner Familie übernehmen würde.
Diese Beratung erfolgt nicht, wenn das Kind bereits länger in der Familie, die es adoptieren will in Pflege ist und bei einer Aufnahme in den Haushalt des Elternteils schwere Schäden für das Kind zu erwarten wären.
In den Fällen, in denen die Mutter die alleinige elterliche Sorge ausübt, muss das Jugendamt den Vater über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten. Gemeint ist hier beispielsweise ein Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind durch den Vater.
Für eine Adoption, bedarf es der Einwilligung beider Eltern und des Kindes. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt ist verpflichtet, die Eltern zu dem Verfahren zu beraten und belehren.
Wenden Sie sich an das Jugendamt. Erst nachdem Sie belehrt wurden, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen.
Die verschiedenen Voraussetzungen, die zu einer Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption seines Kindes führen können, sind unter „Volltext“ aufgeführt.
Keine
Für die Durchführung des familiengerichtlichen Verfahrens zur Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption entstehen in der Regel Kosten.
Für die dem Jugendamt in diesen Verfahren zukommenden Aufgaben werden keine Kosten erhoben.
In der Regel mehrere Monate
Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG binnen eines Monats
Keine
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen