2. Anglerfest
Wo: Wettin Lange Reihe am Nest in Wettin-Löbejün
Angelfest 2022 von 12.00 bis 20.00 Uhr am Saaleufer in Wettin links neben der Fähre. Mit Tombola, P...Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 48
Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün
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Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Wo: Wettin Lange Reihe am Nest in Wettin-Löbejün
Angelfest 2022 von 12.00 bis 20.00 Uhr am Saaleufer in Wettin links neben der Fähre. Mit Tombola, P...Wo: Carl-Loewe-Haus in Wettin-Löbejün
Unter dem Titel "Unerhörtes Mitteldeutschland" erkingen Hebräische Lieder im Carl - Loewe - Museum...Wo: Templerkapelle in Wettin-Löbejün
Ninnersêlich - auf der Suche nach dem "verlorenen Klang": geistliche und weltliche Stücke des 11. ...Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
Hierzu füllen Sie eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der Sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen. Diese geben Sie in der Schule Ihres Kindes ab. Zusammen mit den von der Schule noch auszufüllenden Formularen "Kostenzusammenstellung" und "Mittelabruf" werden die beantragten Mittel durch die Schulen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.
Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).
Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen
beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.
Es fallen ggf.Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.
Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.