Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
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06193 Wettin-Löbejün

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Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

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Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag abmelden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Gebühren (Kosten)

Abmeldung: gebührenfrei

Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)