Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Umweltgutachtern wird durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu müssen Umweltgutachter ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Umweltgutachter werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen.
In diesen können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen.
Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.
Rechtsgrundlage
§§ 9 und 10 UAG
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.