Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre
Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren
Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als
Bemessungsgrundlage.
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Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.