Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ bzw. „Logopäde“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
Zuständige Stelle
Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Weitere Informationen
Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.
Unterstützende Institutionen
Bundesverband Deutscher Logopäden
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.