Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
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Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
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Teaser
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Voraussetzungen
- Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
- Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
- Zusätzlich als:
- Selbständige: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Gebühren (Kosten)
Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
- In der Regel 2 – 4 Wochen
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die jeweilige Kammer.
Das sind zum Beispiel:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Ingenieurkammer
- Architektenkammer
- Apothekerkammer
- Steuerberaterkammer
- Ärztekammer
Anträge / Formulare
- Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.