Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.