Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
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Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
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Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
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Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Teaser
Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Allgemeine Informationen
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.
Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Voraussetzungen
Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:
- die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
- Mengen
- Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)
Gebühren (Kosten)
Keine.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).
Verfahrensablauf
Reichen Sie die erforderlichen Angaben jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim LAGB ein:
- die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
- Mengen
- Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)
Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.