Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Teaser
Sie wollen nicht mehr als beratender Ingenieur in Sachsen-Anhalt tätig sein? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Allgemeine Informationen
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
Voraussetzungen
- Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
- Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
- Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
- Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
- Oder das Mitglied ist verstorben
Daneben können Sie auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden. Damit verlieren Sie aber auch die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Zuständige Stelle
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.