Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

Sie befinden sich hier: Startseite » Bürger & Verwaltung » Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Approbation als Tierarzt/Tierärztin beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierarzt/Tierärztin tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Tierarzt arbeiten wollen, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Gebühren (Kosten)

für die Approbation: von 120 Euro bis 401 Euro

für die vorrübergehende Berufserlaubnis: von 150 Euro bis 234 Euro

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Approbation beziehungsweise die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs vor Ausübung des tierärztlichen Berufs stellen.

Zuständige Stelle

Sie erhalten die Approbation von dem Bundesland, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland abgeschlossen haben, wird sie von dem Bundesland erteilt, in dem Sie zukünftig arbeiten wollen.

Für Sachsen-Anhalt wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

28.03.2023
Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)