Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
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Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Teaser
Sie wollen eine Ergänzungsschule staatlich anerkennen lassen? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.
Allgemeine Informationen
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt.
Für eine Ergänzungsschule können Sie die Eigenschaft einer anerkannten Schule beantragen.
Voraussetzungen
- Vorlage eines Lehrplans.
Erforderliche Unterlagen
- Lehrplan
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den hierfür erforderlichen Lehrplan vorgelegt haben, wird dieser von der Schulbehörde geprüft.
Weitere Informationen
Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt kann die Höchstzahlen für die Schülerzahlen in den Klassen oder den entsprechenden organisatorischen Gliederungen an einer Ergänzungsschule bestimmen. Es dürfen jedoch keine höheren Anforderungen als an vergleichbare öffentliche Schulen gestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.