Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
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Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
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Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Einer Ersatzschule, welche die Gewähr bietet, dass sie dauernd die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt, kann auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule verliehen werden.
Mit der Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, nach den für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse auszustellen, die dieselbe Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen. Die Schulbehörde bestimmt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
Die anerkannte Ersatzschule hat bei der Aufnahme von Schülern die für öffentliche Schulen gegebenen Anordnungen zu beachten. Die Schüler anerkannter Ersatzschulen können ohne vorherige Aufnahmeprüfung in öffentliche Schulen des gleichen Typs übertreten; die für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Schulbehörde.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.