Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Voraussetzungen
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
Gebühren (Kosten)
EUR 30,00 bis EUR 45,00
Fristen
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.