Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

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Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Rentenberatung erbringen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)