Mietangebote der Stadt Wettin-Löbejün
Die Stadt Wettin-Löbejün beabsichtigt die Vermietung der nachfolgend aufgeführten Gewerbeimmobilien. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung einer möglichen Vermietung und richtet sich an Unternehmen, Investoren sowie gewerbliche Interessenten, die eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung der Immobilien beabsichtigen.
Ziel ist es, geeignete Nutzungskonzepte zu identifizieren, die zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Wettin-Löbejün beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen oder sichern und die vorhandenen Gewerbestandorte langfristig zu stärken. Im Rahmen des Verfahrens werden die eingehenden Interessenbekundungen insbesondere hinsichtlich der geplanten Nutzung, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie ihres Mehrwerts für die regionale Entwicklung geprüft.
Die abgegebenen Konzepte werden durch die Verwaltung anhand folgender Kriterien geprüft:
- Gemeinwohlorientierung
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Beitrag zur städtischen Entwicklung
- Nachhaltigkeit
Nach interner Abstimmung erfolgt die Benachrichtigung der Bewerbenden.
Neben der schriftlichen Interessenbekundung sind folgende Informationen / Nachweise beizufügen:
o Selbstauskunftsformular, Kopie Personalausweis
o detailliertes Nutzungskonzept
o Finanzierungsnachweis / Bestätigung der Hausbank über ausreichend finanzielle Mittel, um Projekt umzusetzen
o Angaben zu möglichen Kooperations- und Finanzierungspartnern
o Bonitätsnachweise
o Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Ohne Erläuterung versehene unvollständige Unterlagen sind nicht prüffähig und werden nicht berücksichtigt.
Anfragen zu Besichtigungsterminen richten Sie bitte an:
Stadt Wettin-Löbejün
Bauen und Stadtentwicklung
Frau Werneburg
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 757 36
E-Mail: kommunaleobjekte@mail-wl.de
Ihre vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte unter folgender Anschrift ein:
Stadt Wettin-Löbejün
Bauen und Stadtentwicklung
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Hinweis:
Das Verfahren ist rechtlich unverbindlich. Es begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags oder eine Vergabeentscheidung.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Das Betreten der Grundstücke ist nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt Wettin-Löbejün gestattet!
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Exposé Kegel- und Bowlingbahn Löbejün |
16 MB |