Bundesmeldegesetz
Ab dem 01.11.2015 wird die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber bzw. Eigentümer bei An- oder Abmeldung eingeführt.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person, dies kann auch eine Hausverwaltung sein, der meldepflichtigen Person den Einzug bzw. Auszug innerhalb einer 14-tägigen Frist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Personen, die in ein Eigenheim ziehen, müssen bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben.
Gebühr
kostenlos
Rechtsgrundlage
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
![]() |
Wohnungsgeberbescheinigung |
0.2 MB |
![]() |
Einverständniserklärung zum Umzug Minderjähriger |
0.3 MB |