Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Land die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt ebenfalls durch das Landesverwaltungsamt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.