Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Die Anerkennung einer sachverständigen Person oder Einrichtung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Nachweis über spezielle ethologische Kenntnisse über Hunde
- Hospitation bei mindesten fünf Wesenstests
- für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit
Bei
- Fachtierärztinnen und Fachtierärzten für Verhaltenskunde
- Tierärztinnen und Tierärzten mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie
- Tierärztinnen und Tierärzten, die eine von der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt durchgeführte Ausbildung als Sachverständiger für die Durchführung von Wesenstests erfolgreich absolviert haben
wird die Erfüllung der Voraussetzungen vermutet.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde der anzuerkennenden Person oder mit der Leitung der Einrichtung beauftragten Person(en)
Gebühren (Kosten)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.