Winterdienst in der Stadt Wettin-Löbejün
Aktuelle Situation zur Streumittelversorgung
Derzeit ist die Versorgung mit Streusalz eingeschränkt. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Zulieferern steht nicht die gewohnte Menge an Streumaterial zur Verfügung. Von dieser Situation sind neben unserer Stadt auch umliegende Gemeinden betroffen.
Vor diesem Hintergrund wird Streusalz aktuell ausschließlich auf besonders wichtigen Verkehrswegen eingesetzt, insbesondere auf Schulwegen, an zentralen Einrichtungen sowie an sicherheitsrelevanten Gefahrenstellen. In anderen Bereichen kann es daher zu Einschränkungen beim Streuen kommen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Winterdienst in der Stadt Wettin-Löbejün
Mit den ersten Schneefällen erreichen uns regelmäßig Anfragen, wann der städtische Bauhof mit dem Räumen und Streuen beginnt. Gern möchten wir Ihnen einen Überblick über die Regelungen und Abläufe zum Winterdienst in unserer Stadt geben.
Grundsätzliches zur Räum- und Streupflicht
Die Sicherung der Verkehrssicherheit ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen. Im Winter bedeutet das, öffentliche Straßen bei Schnee- und Eisglätte verkehrssicher zu halten.
Dabei gilt jedoch: Nicht jede Straße und nicht jeder Weg fällt automatisch in die Räum- und Streupflicht des Bauhofs. Die Verpflichtungen ergeben sich aus den Straßengesetzen der Bundesländer sowie aus der Rechtsprechung zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Diese beschränkt sich auf das Zumutbare und berücksichtigt die Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Das bedeutet unter anderem:
Eine Räum- und Streupflicht besteht nicht flächendeckend.
Verkehrsteilnehmende bleiben verpflichtet, ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Die Pflicht der Stadt greift insbesondere dort, wo Gefahren trotz besonderer Vorsicht nicht mehr beherrschbar wären.
Welche Straßen werden geräumt?
Innerhalb geschlossener Ortslagen ist die Stadt verpflichtet, vor allem verkehrswichtige und zugleich gefährliche Stellen zu sichern.
Geschlossene Ortslage meint zusammenhängend bebaute Bereiche der Ortschaften.
Verkehrswichtig sind Straßen mit dauerhaft höherem Verkehrsaufkommen.
Gefährlich sind beispielsweise starke Steigungen und Gefällestrecken, unübersichtliche Kurven, Kreuzungen oder Einmündungen.
Entscheidend ist: Beide Kriterien – verkehrswichtig und gefährlich – müssen gleichzeitig vorliegen.
Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen werden in der Regel durch die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger betreut.
Prioritäten beim Winterdienst
Der Winterdienst des Bauhofs erfolgt nach einem festgelegten Einsatzplan und innerhalb bestimmter Zeiträume. Vorrang haben:
Zufahrten zu Feuerwehr und Rettungsdiensten
Strecken des öffentlichen Nahverkehrs und Bushaltestellen
Bereiche an Kindertagesstätten, Schulen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen
Schulwege
Steigungs- und Gefällestrecken sowie verkehrsbedeutende Hauptstraßen
Nachrangig werden Wohngebiete, Sackgassen und Nebenstraßen im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten berücksichtigt. Bei anhaltendem Schneefall oder extremen Wetterlagen kann es daher vorkommen, dass nicht alle Straßen gleichzeitig oder vollständig geräumt werden können.
Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger
Die Räum- und Streupflichten für Gehwege sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wettin-Löbejün geregelt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind in der Regel verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Die entsprechende Satzung finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Ortsrecht.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Bitte passen Sie Ihre Fahrweise und Ihr Verhalten stets den winterlichen Bedingungen an – gemeinsam tragen wir zu mehr Sicherheit in unserer Stadt bei.
Ihre
Stadt Wettin-Löbejün