Informationen zu Härtefallhilfen - Brennstoffe für Privathaushalte
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-
Anhalt (MWU) hat uns mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht lei-
tungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken
Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt
werden können.
Anbei einige Links zu weiterführenden Informationen
Antragsportal mit Antragsrechner:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle): 08005600757
nformationen der Investitionsbank: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/wohnen-vermieten/energie-haertefallhilfen-privathaushalte
Informationen des Bundes: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html
Merkblatt für Vermieter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um
eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und
Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die
Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall
auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu be-
antwortet die Investitionsbank.
Quelle: STÄDTE- UND GEMEINDEBUND SACHSEN-ANHALT, Information vom 09.05.2023