Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15

Dienststelle Wettin / Einwohnermeldeamt /Sprechzeiten

Aus organisatorischen Gründen ist die Dienststelle Wettin derzeit nicht besetzt.

Burgstraße 1
06193 Wettin-Löbejün

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Aktuelle Meldungen

Informationen zu Härtefallhilfen - Brennstoffe für Privathaushalte

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-
Anhalt (MWU) hat uns mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht lei-
tungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken
Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt
werden können.

Anbei einige Links zu weiterführenden Informationen

Antragsportal mit Antragsrechner: 

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle): 08005600757

nformationen der Investitionsbank: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/wohnen-vermieten/energie-haertefallhilfen-privathaushalte

Informationen des Bundes: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html

FAQ: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html

Merkblatt für Vermieter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um
eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und
Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die
Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall
auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu be-
antwortet die Investitionsbank.

Quelle: STÄDTE- UND GEMEINDEBUND SACHSEN-ANHALT, Information vom 09.05.2023

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