Dienstag, 24.06.2025 00:00 Uhr

Errichtung einer Löschwasserzisterne im Orsteil Dalena

Gefördert durch das „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark“

Aufgrund der bekannten unzureichenden Löschwasserverfügbarkeit in den Ortsteilen Domnitz, Dornitz und Dalena hat die Stadt Wettin-Löbejün bereits in den Jahren 2021 mit der Akquirierung von Fördermitteln begonnen.
Hierbei konnte als erste Maßnahme im Jahr 2023 die Errichtung der unterirdischen Löschwasserzisterne im Ortsteil Domnitz fertiggestellt und in Betrieb genommen werden.
In den Ortsteilen Dornitz und Dalena kann bis zum heutigen Tag weiterhin nicht genügend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden. Dies begründet sich aus dem in Teilen
veralteten Trinkwassernetz, welches keine gesicherten Entnahmestellen mit ausreichendem Wasserdruck zur Verfügung stellen kann.
Grundsätzlich sind alle Städte und Gemeinden zur Gewährleistung des Brandschutzes verpflichtet und müssen eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherstellen.
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde für eine ausreichende Löschwasserversorgung zuständig, was als
verpflichtende Aufgabe zwingend gewährleistet sein muss.
Um die Löschwasserversorgung in den betroffenen Ortsteilen fortführend sicherzustellen hat die Stadt am 07.09.2023 einen weiteren Antrag auf Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne gestellt, nunmehr für die Ortschaft Dalena, und hierfür am 23.07.2024 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 140.700,00 € vom Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark erhalten.
Es handelt sich hierbei um Restmittel aus der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.
Diese Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes fördert im Schwerpunkt Maßnahmen zur
„Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten M07 Dorferneuerung und entwicklung, einschl. der Investitionen im Brandschutz“.
Die Maßnahme wird im Ortskern der Ortschaft Dalena auf einem städtischen Grundstück ausgeführt. Hierfür wird eine Baugrube von ca. 14 x 8 m Größe und bis zu 4,0 m Tiefe ausgeboben. Aufgrund der Boden- und Grundwasserverhältnisse wurde eine Zisterne aus Fertigbetonelementen gewählt, da diese das notwendige Gegengewicht zu den
wirkenden Grundwasserauftriebskräften aufweist.
Die Bauarbeiten werden im Zeitraum Juni – Juli 2025 umgesetzt. Die Abnahme und Nutzung der Löschwasserzisterne erfolgte im August 2025.

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