Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
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06193 Wettin-Löbejün

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Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

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Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Förderfähige Vorhaben:

  • Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
  • Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
  • Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung

Gefördert werden:

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)