Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

Sie befinden sich hier: Startseite » Bürger & Verwaltung » Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Verfahrensablauf

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlage

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)