Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün

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Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

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Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

Zuständige Stelle

Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)