Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
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06193 Wettin-Löbejün

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Fax: 034603 - 75 7 15

 

Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün

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Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Fr: geschlossen

Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement

Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün

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Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr

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Bezeichnung:
Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.

Gebühren (Kosten)

Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.

Gebühr: EUR 250,00 - 2.500

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)