Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.
Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
- Anzeigebestätigung der Polizei,
- bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
Gebühren (Kosten)
Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.
Zuständige Stelle
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Kfz angemeldet ist.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.