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Stadt Wettin-Löbejün
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Bezeichnung:
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
    Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
  • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
    Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

Zusätzlich bei Beschädigung:

  • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

Zusätzlich bei Verlust:

  • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
  • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
  • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
  • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

Gebühren (Kosten)

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.

Gebühr: EUR 10,90

Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde

Gebühr: EUR 30,70

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Aktuell gewählt: Wettin-Löbejün (0619..)