Sitz der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Tel.: 034603 - 75 7 0
Fax: 034603 - 75 7 15
Sprechzeiten in der
Hauptverwaltung OT Löbejün
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 -12:00 Uhr
Fr: geschlossen
Dienststelle Rothenburg Gebäudemanagement
Am Kindergarten 10
06193 Wettin -Löbejün
Tel.: 034691-21038
Fax: 034691-21039
Di: 09.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr
Teaser
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
Allgemeine Informationen
In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.
Diese sind:
- Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
- Flurstück Bildung durch Teilung
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen
Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Gebühren (Kosten)
Gebühr: gebührenfrei
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
Sie können die Bildung von Flurstücken teilweise online beantragen.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Geodatenportals.
Weitere Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.