Waldbrandgefahr
Das Landeszentrum Wald ruft mit Datum 01.08.2022 die Waldbrandgefahrenstufe 2 aus.
Eine Übersicht der aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für das Land Sachsen-Anhalt erhalten Sie im Internet unter:
http://waldbrandapp.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/index.html
Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
- bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu melden.
(Quelle: https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/waldschutz/waldbrandschutz/waldbrandvorbeugung/)